Allgemeine Geschäftsbedingungen


 Hausboot-Vermietung

§ 1         Allgemeines

Abs 1         Doris Gelsok und Hans Gelsok, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „KEGELROBBE Hausboote Hans und Doris Gelsok GbR“, Rahel-Straus-Straße 10, 76137 Karlsruhe, Deutschland (nachfolgend auch „KEGELROBBE Hausboote“ oder „wir“ genannt) bieten die Möglichkeit, für begrenzte Zeit Hausboote Häuser zu mieten.

Abs 2         Es gelten für Mietanfragen gegenüber KEGELROBBE Hausboote ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, unsere Hausordnung sowie ergänzend die Nutzungsordnung der Marina Heiligenhafen und des Hafens Fehmarnsund.

§ 2         Preise

Für die auf unserer Internetseite aufgeführten Leistungen gelten die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Buchung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3         Leistungsumfang, Vertragsschluss, aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung

Abs 1            Der jeweilige Hausboot-Typ und genaue Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung auf unserer Homepage. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und deshalb nicht gestattet.

Abs 2         Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage stellen noch kein verbindliches Angebot von KEGELROBBE auf Vermietung eines Hausbootes dar. Interessenten können zunächst über den Buchungskalender die generell verfügbaren Zeiträume einsehen. Konkrete Reservierungs- oder Buchungsanfragen sind telefonisch, per E-Mail oder über unsere Homepage möglich. Der Interessent erhält auf seine Buchungsanfrage ein konkretes Angebot per Mail zugeschickt. Reservierungsanfragen werden, sofern nicht innerhalb von 7 Tagen eine Buchung erfolgt, von uns gelöscht.

Abs 3         Der Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises binnen 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung durch KEGELROBBE Hausboote.

§ 4         Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen, Kaution

Abs 1            Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsfristen:

-          30 % bei Vertragsabschluss (Anzahlung)

-          70 % bis spätestens 14 Tage vor dem Buchungszeitraum

Abs 2         Alle weiteren Mietbedingungen werden durch den auf den jeweiligen Hausboot-Typ ausgestellten Mietvertrag geregelt.

§ 5         Gesetzliches Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unseres Hausboots um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ sowie bei der zusätzlichen Vermietung der Kanus um Verträge „zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und deshalb ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB).

§ 6         Entschädigung von KEGELROBBE Hausboote GbR im Falle des Nichtantritts der Reise durch den Mieter

Abs 1            Soweit der Interessent die Anzahlung (vgl. § 4 Absatz 1) nicht zahlt, bedarf es keiner weiterer Aktivitäten durch den Interessenten, da der Vertrag dann (mangels Bedingungseintritt) nicht zustande kommt.

Abs 2         Hat der Interessent die Anzahlung und/oder weitere Zahlungen bereits geleistet, so besteht – da vorliegend Mietrecht anwendbar ist – von Gesetzes wegen, weder ein Rücktritts- noch ein Kündigungsrecht.

Abs 3         Sollten der Interessent im Falle des Absatzes 2 die Reise nicht antreten, sehen wir folgende Entschädigungspauschalen vor, welche von einem etwaig zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:

a)      bis 30. Tag vor Anreise: 50,00 € Bearbeitungspauschale

b)      29 bis 14 Tage vor Anreise: 30% des Gesamtmietpreises

c)      ab 14 Tage vor Anreise: 80% des Gesamtmietpreises

d)      ab 7 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtmietpreises.

Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens offen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte Ihrerseits daher vor Vertragsschluss in Erwägung gezogen werden.

Abs 4         Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht KEGELROBBE Hausboote insbesondere zu, im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung oder falls, trotz Mahnung, die Zahlung der weiteren Miete (vgl. § 4 Absatz 1) nicht vor Mietbeginn und Anreise erfolgt.

§ 7         Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von KEGELROBBE Hausboote nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KEGELROBBE Hausboote wird den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird Hausbootvermietung Seeblick dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

§ 8         Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters

Abs 5         Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im Hausboot oder schwimmenden Haus, dem Ponton, an den Anlagen des Hafens sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von Besuchern des Mieters verursacht werden.

Abs 6         Der Mieter ist verpflichtet, gegenüber KEGELROBBE Hausboote Schäden unverzüglich anzuzeigen.

§ 9         Mängelhaftungsrechte und Haftung von KEGELROBBE

Abs 7         Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung von KEGELROBBE Hausboote GbR für bei Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet Mietrecht Anwendung.

Abs 8         Im Übrigen leisten wir Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a)      Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.

b)      Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern (§14 BGB) in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).

c)      Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten. Abs. 4 Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Abs 9         Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.

Abs 10     Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Abs 11     Die vorstehenden Absätze des § 10 gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10     An- und Abreise, Übernahme, Übergabe, Verwaltung

Abs 12     Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise ab 15 Uhr und endet am Tag der Abreise bis 10 Uhr, soweit vorab nicht etwas anderes vereinbart wird. Wir haben zu diesem Zweck eine Hausverwaltung beauftragt, alle die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort in Heiligenhafen für uns abzuwickeln. Sie ist – obgleich sie vor allem mit der Säuberung und Instandhaltung der Objekte beauftragt ist – berechtigt, dem Mieter gegenüber hinsichtlich der konkreten Abwicklung Weisung zu erteilen und im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Rahmen Zutritt zu den Hausbooten zu verlangen.

Abs 13     Sollten der Gast absehbar verspätet anreisen, so ist die Hausverwaltung rechtzeitig zu informieren, um dennoch die termingerechte Objektübergabe gewährleisten zu können.

Abs 14     Am Anreisetag erhalten Sie ein Übergabeprotokoll. Das Inventar ist vom Mieter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Vollständigkeit zu bestätigen.

Abs 15     Am Tag der Abreise übernimmt die Hausverwaltung das Mietobjekt. Dabei erfolgen die Prüfung der Inventarliste und eine erste Aufnahme von gegebenenfalls aufgetretenen Beschädigungen oder Mängeln in einem Übernahmeprotokoll. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale für eine außerordentliche Reinigung bzw. für kleine Instandsetzungen zu erheben.

Abs 16     Bei der Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel und ggf. die Parkkarte im Schlüsseltresor zu deponieren. Im Falle eines Verlustes behält es sich KEGELROBBE Hausboote vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

§ 11     Zutrittsrecht zu den Hausbooten

Abs 17     Bei Gefahr im Verzug haben wir und alle öffentlichen sicherheitsrelevanten Organe (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen etc.) jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Hausboot.

Abs 18     Daneben steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Satz 1 über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 12     Datenschutz

Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13     Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Gerichtsstand von KEGELROBBE Hausboote ist Karlsruhe.

Stand: 23.11.2020

Hausboot-Service

§ 1         Leistungen des Auftragnehmers

KEGELROBBE Hausboote Hans und Doris Gelsok GbR (hier: Auftragnehmer) bietet dem Auftraggeber folgende Leistungen zur Vermarktung und Betreuung des Hausboots an. Auftraggeber und Auftragnehmer werden im Folgenden gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Ausführung folgender Leistungen:

Abs 1       B2C-Management

a)      Kommunikation mit Interessenten, Entgegennahme von Buchungen für das Hausboot über das Buchungsportal auf https://kegelrobbe.com, E-Mail, Telefon und Fax.

b)      Weiterleitung aller für die Vermietung relevanten Daten an den Auftraggeber.

c)      Pflege des Belegungskalenders (siehe §1 Abs 1 a)

d)      Erstellung und Versand von Buchungsbestätigungen und Mietverträgen für das Hausboot im Namen und im Auftrag des Auftraggebers.

Abs 2       Marketing

a)      Zentrale Vermarktung der Hausboote (gemeinsam mit weiteren Hausbooten) auf der Homepage des Auftragnehmers (https://kegelrobbe.com), individuelle Konzeption von Webseiten des Auftraggebers (inkl. Buchungsportal und Belegungskalender) und deren Implementierung in die Homepage des Auftragnehmers.

b)      Vermarktung der Hausboote über den Tourismus-Service Heiligenhafen (Online- und Print-Medien, Portale).

c)      Vermarktung der Hausboote über Print-Medien des Auftragnehmers.

Abs 3        Housekeeping

a)      Basis-Reinigung

Die Basis-Reinigung umfasst die Trocken- und Nassreinigung des gesamten Innenbereichs des Hausbootes inkl. Mobiliar, Trockenreinigung des Außenbereichs, Vorbereitung des Gästewechsels (Kommunikation mit den Gästen während der Anreise, Betthupferl für Erwachsene und Kinder, Bettwäsche-, Handtücher- und Geschirrtüchertausch), Begrüßung der Gäste, Einführung in das Hausboot.

b)      Komfort-Reinigung

Basis-Reinigung zuzüglich Nassreinigung des Außenbereichs, Glasreinigung.

c)      Mietwäsche

d)      Überlassung und Reinigung der Mietwäsche (Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Duschvorlage).

Abs 4       Facility-Management

a)      Fäkalienentsorgung

Regelmäßige Durchführung der Fäkalienentsorgung des Hausboots in Kooperation mit Boat & Living GmbH, Heiligenhafen.

b)      Inspektion, Wartung, Reparaturen

-          Durchführung von notwendigen Inspektions-, Prüf- und/oder Reparaturarbeiten nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber in Kooperation mit Boat & Living GmbH, Heiligenhafen.

-          Durchführung kleiner Reparaturen nach Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber.

-          Prüfung des Füllstands der Gasflasche und Austausch der Gasflasche nach Bedarf.

-          Regelmäßige Inspektion der Gasflasche in Kooperation mit einem Fachbetrieb.

-          Vorbereitung des Hausboots für das Winterlager in Kooperation mit Boat & Living GmbH, Heiligenhafen.

§ 2         Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über alle Sachverhalte, die die Betreuung und Vermietung des Hausboots betreffen und notwendig zur Durchführung der Leistungen nach Ziffer 1 dieses Vertrages umgehend und vollständig informieren.

§ 3         Vergütung/Zahlungsbedingungen

Abs 1        Der Auftragnehmer erhält für die in der Kostenliste (siehe Anhang) ausgewählten Leistungen nach Ziffer 1 des Vertrages vom Auftraggeber die in der Kostenliste festgelegten Vergütungen.

Abs 2        Der Auftragnehmer erhält für die durch ihn im Rahmen seiner Leistungserbringung verauslagten und nachgewiesenen Kosten Dritter eine analoge Kostenerstattung durch den Auftraggeber sowie eine Bearbeitungsprovision in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes.

Abs 3        Sämtliche Zahlungen des Auftraggebers sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und an den Auftragnehmer zu überweisen.

Abs 4        Vertrages erfolgt 7 Werktage nach Ablauf des Kalendermonats, in denen der Auftragnehmer die Mietzahlungen auf seinem Konto gutgeschrieben bekommen hat.

§ 4         Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht haben. Die Haftung ist auf den tatsächlichen Schaden bis zu einer Höhe von 5.000.000 € (Personen- und Sachschäden) begrenzt. Eine Haftung des Auftragnehmers auf entgangenen Gewinn, Vermögen o. ä. ist ausgeschlossen.

Im Übrigen richten sich die Haftungsregelungen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, die Bestandteil dieses Vertrages sind.

§ 5         Vertragslaufzeit

Der Vertrag gilt ab Unterzeichnung durch beide Parteien und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. Der Vertrag ist erstmals kündbar zum 31.12.2021. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines Jahres von einer Partei gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Fall einer Veränderung des Kostenliste (siehe Anhang) hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht, dass er innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der neuen Preisliste ausüben muss.

§ 6         Sonstige Bestimmungen

Abs 1        Das Inkasso-Risiko für die Zahlung der Mieten durch die Mieter liegt beim Auftraggeber.

Abs 2        Der Versicherungsschutz für das zu betreuende Hausboot liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.

Abs 3        Kosten Dritter, die zur Vermietung des Hausboots anfallen (z. B. Liegeplatzgebühren), werden vom Auftraggeber direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet.

Abs 4        Dieser Vertrag regelt einzig und vollständig alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Vertragsbestimmung bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt beachtet hätten.

Abs 5        Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Heiligenhafen. Gerichtsstand ist Karlsruhe.

 

Karlsruhe, 12.10.2021                                                                 

 

                  Hans Gelsok                                    Doris Gelsok                                       

                Geschäftsführer                              Geschäftsführerin                                   

           KEGELROBBE Hausboote Hans und Doris Gelsok GbR